Das mit Pixabay stimmt glaube ich nicht ganz so, wie du das geschrieben hast

Die Pixabay-Lizenz, unter der die Fotograf/innen veröffentlichen schränkt die Nutzung fast gar nicht ein, Zitat [pixabay.com]:
  • Du darfst alle Pixabay Inhalte kostenlos nutzen, für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, gedruckt und digital. Beachte dabei die Einschränkungen unter "Was ist nicht erlaubt".
  • Du musst weder vom Bildautor noch von Pixabay eine Genehmigung einholen und auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich, wobei wir uns über eine freiwillige Nennung freuen.
  • Du darfst Pixabay Inhalte verändern.

Was du nicht darfst ist das ganze Zeug weiterverkaufen – das ist ein Unterschied zu einer echten CC0 oder PublicDomain-Lizenz, wo Du das auch weiterverhökern kannst (wenn du einen Dummen findest, der's dir abkauft).

Ein großes Problem steckt aber ganz wo anders, und zwar in den Bild-Inhalten:
Beachte bitte, dass alle Inhalte auf Pixabay zwar für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke frei verwendbar sind, dargestellte Elemente in den Inhalten, wie identifizierbare Personen, Logos und Marken, jedoch zusätzlichen Urheberrechten, Eigentumsrechten, Personenrechten, Markenrechten usw. unterliegen können. Die Zustimmung eines Dritten oder die Lizenz dieser Rechte können insbesondere für kommerzielle Anwendungen erforderlich sein. Pixabay garantiert nicht, dass solche Zustimmungen oder Lizenzen eingeholt wurden, und lehnt ausdrücklich jegliche Haftung in dieser Hinsicht ab.

Dazu sollte man sich unbedingt auch mal diesen Text von Pixabay durchlesen:
https://pixabay.com/de/blog/posts/pixabay-license-what-is-allowed-and-what-is-not--4/

Es sollte also (von der Problematik mit den Abgebildeten Personen / Gegenständen abgesehen) m.E. reichen, dass man sich (zB per Screenshot von der Pixabay-Seiite) belegt, dass man ein Bild da her hat, denn die Haftungsfreistellung, die sich Pixabay einräumt, bezieht sich auf die Hochgeladenen Bilder, also auf das Verhältnis zwischen Autoren/Uploadern und Pixabay. Und selbst wenn das auch die Downloader einschließen sollte:
"Nutzer stellen Pixabay von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Pixabay geltend machen aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Nutzer innerhalb von Pixabay eingestellte Inhalte [...] Dies gilt dann nicht, wenn die Rechtsverletzung auf kein schuldhaftes Verhalten des Nutzers zurückzuführen ist."

Aber ich bin kein Anwalt, was weiß ich schon...