Ich würde zunächst darstellen, dass es sich um ein Zitat nach §51UrhG handelt

Also ausführlich darstellen, dass der Screenshot ein von Dir geschaffenes Werk darstellt, in dem das rechtmäßig lizenzierte Bild verwendet wurde. Nicht konfrontativ, sondern überrascht, dass sie das Zitierrecht in Frage stellen und kooperativ.

Ob sich der Laden darauf einlässt, bleibt natürlich fraglich. Womöglich ist es hilfreich, den Fotografen direkt miteinzubeziehen und – wenn es passt, durchaus deutlich machen, dass der Kunde diese Bild durch Deine Auswahl und Empfehlung gewählt hat. Je nach Reaktion zumindest darauf hinweisen, dass zukünftig dessen Werke definitiv nicht mehr in Erwägung gezogen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Nachtrag: Du hast bisher noch keine anwaltliche Abmahnung bekommen, oder?
https://www.baumeister-rosing.de/copytrack/#wer