nicht schwierig.

es wird in den Linzenvereinbarung eine Klausel geben, die die Regelung der Selbstdarstellung regelt.
Da sollte genau stehe, was mit dem Bild gemacht werden darf.
Wird in der Lizenz davon ausgegangen, das die Lizenz nur für die Nutzung auf der Webseite des Weinguts gilt, dann hast du schlechte Karten.
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