Sind hier Juristen anwesend die sich mit Bildrechten auskennen?

Meine Frage wäre die folgende: Ich möchte nicht dass Bilder meiner Kinder bei Facebook auftauchen. Wie verhält es sich bei Mannschaftsfotos z. B. beim Handball Turniere die ohne meine Einwilligung bei Facebook veröffentlich werden Gilt hier KUG §23 oder wie verhält sich das?

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
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science flies you to the moon. religion flies you into buildings.