Selbst wenn Kunde und Fotograf das wirklich so vereinbart hätten würde das nicht gelten. Urheberrecht ist "unveräußerlich"

dh es kann (im deutschen Recht) nicht übertragen werden. Gar nicht. Nie. Nur vererbt kann es werden (gilt dann noch 70 Jahre). Das ist ein Problem, zb weil deutsche "Werk-Schöpfer" (Autoren, Fotografen usw.) ihre Werke nicht in die Public Domain stellen können (das heißt: Verzicht auf wirklich alle Rechte). (siehe hier [wikipedia.org])

Was man abgeben kann sind Nutzungsrechte am Werk. Wahrscheinlich (hoffentlich) meinte der Kunde/Fotograf das.