der Fotograf hat einen ANSPRUCH darauf genannt zu werden. Er kann darauf verzichten, sofern das vereinbart ist

ohne Vereinbarung, also falls der Kunde darauf verzichtet, können bis zu 100% Aufschlag auf das Honorar fällig werden.

Und wie schon erwähnt: es sind nur Nutzungsrechte, die übertragen werden können. Das Urheberrecht ist und bleibt immer beim Urheber.