Frage zum Urheberrecht: Muss man bei Flyern, die man im Kundenauftrag erstellt, bei allen verwendeten Fotografien den Fotgraf angeben?

Die Fotos hat der Kunde bei einem Fotografen beauftragt und die Verwertungsrechte erworben, alles in Ordnung.
Nun sollen ein paar davon eben für einen Flyer des besagten Kunden verwendet werden. Ich bin der Meinung, man muss zu jedem Foto den Fotografen angeben. Kunde meint, das sei nicht notwendig, da er die Urheberrechte erworben habe.
Was stimmt?
----------
Scheiß der Hund drauf.