Da scheiden sich gerade sehr die Geister. Schrems und etliche andere Datenschützer argumentieren mit durchaus tragfähiger Begründung, dass …
… Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen nicht rechtswirksam vereinbart werden können, weil US-Unternehmen aufgrund dortiger Gesetze diese Klauseln gar nicht einhalten können, sondern von US-Behörden gezwungen werden können, personenbezogene Daten offen zu legen, die nach europäischem Recht geschützt sind.