GEZ Geier mal wieder ...

"Sie sind Frei­berufler oder selbst­ständig und Ihre Betriebs­stätte befindet sich in einer privaten Wohnung, die bereits beim Beitrags­service an­ge­meldet ist? Dann ist die Betriebs­stätte anmelde­pflichtig, aber beitrags­frei. Jedes nicht aus­schließ­lich für private Zwecke ge­nutzte Kraftfahrzeug ist an­zu­melden. Hierfür ist jeweils ein Drittel­beitrag – monat­lich 5,83 Euro – zu zahlen."

In Zeiten von Onlinekommunikation und Fahrrad als Vor-Ort-Transportmittel für Kundenkontakte ist das doch völlig belanglos. Ansonsten, kommt das doch jetzt nicht überraschend, oder?