Veranstaltet/Vermarktet hier jemand Webinare? Neue Abmahn-Gefahr

Seit kurzem verdichtet, bzw. bestätigt sich das Gerücht, dass der seit langem als Marke eingetragene Begriff »Webinar« zu Abmahnungen des Inhabers führt.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass das dauerhaft nicht mehr durchsetzbar sein wird, hat vielleicht nicht jeder Interesse daran, ausgerechnet selbst zum Präzedenzfall zu werden.

Ausweichen auf lange Versionen wie Web-Seminare u.ä. sollte keine Probleme verursachen, da m.W. nicht geschützt.

Mehr Info: https://www.law-blog.de/1969/eingetragene-marke-webinar-droht-abmahnung-bei-verwendung/