Die Antwort liegt im Vertragstext, also im Kleingedruckten ...
Genauer gesagt, schuldet Dir der Händler das Bemühen oder den Erfolg?
Es sollte nicht sein, daß Du einen Reparaturauftrag gibst und sich der Zustand noch verschlechtert.
https://www.gulp.de/knowledge-base/recht-und-steuern/bemuehen-allein-genuegt-dienstvertrage-nach-bgb.html
Es sollte nicht sein, daß Du einen Reparaturauftrag gibst und sich der Zustand noch verschlechtert.
https://www.gulp.de/knowledge-base/recht-und-steuern/bemuehen-allein-genuegt-dienstvertrage-nach-bgb.html