Aus dem Internet geladene, ausführbare Dateien werden entsprechend markiert, und beim ersten Start nachgefragt,

ob sie tatsächlich ausgeführt werden sollen. Falls der Nutzer bestätigt, wird das auch dauerhaft gespeichert, falls der öffnende Nutzer die entsprechende Schreibrechte besitzt. In diesem Szenario ist dies jedoch nicht der Fall. Normalerweise sollte es aus ausreichen, wenn der Nutzer, der die App herunter geladen hat - oder ein Admin - die App zumindest einmal öffnet.