Eventuell die Regelung aus der Schweiz eins-zu-eins übernehmen

In der Schweiz darf auch abgemahnt werden (gar Brief von einem Anwalt). Jedoch hier gleich eine Rechnung beizulegen, ist unzulässig.

Somit konnte so eine Abmahnindustrie in der Schweiz gar nicht entwickeln, wo einige dies nur zum Gelderwerb betreiben.

Gruss Markus