OT: Sicher?

Ist doch problemlos möglich, auch von Privatleuten gekaufte Gebrauchtware als Betriebsausgabe abzusetzen, solange der Kauf vernünftig belegbar ist (Quittung, Zahlungsnachweis, Name/Anschrift des Verkäufers, u.ä.).

Das ist doch völlig unabhängig davon, ob durch ausgewiesene USt zudem ein Vorsteuerabzug möglich ist. Dass sich dadurch der tatsächlich Kaufpreis für Dich ggf. höher darstellt steht auf einem anderen Blatt.