Der Vergleich mit der Betriebserlaubnis hinkt insofern, als dass jeder Privatmensch ein Gerät einführen darf, das …

… die technischen Voraussetzungen zum Betrieb erfüllt. In Verkehr bringen zielt halt nicht auf Privatleute ab.

Faktisch könnten Händler bei Vorliegen der CE-Konformität (und das ist bei iPhones ja nun mal der Fall) entsprechend das Zeichen m.W. auch nachträglich anbringen, um ihrer Pflicht nachzukommen.

Angeblich ist in iPhones die CE-Konformität auch an folgender Stelle im Gerät hinterlegt:
Einstellungen > Allgemein > Info > Rechtliche Informationen > Regulatorische Hinweise

Ob das stimmt? Keine Ahnung, kann ich mangels iOs-Gerät auch nicht prüfen. Aber vielleicht einfach mal nachschauen, bevor unnötig Pferde scheu gemacht werden.