Mich beschäftigt das Thema ebenfalls schon seit Jahren. Bislang habe ich noch nirgends eine technisch und rechtlich überzeugende ...

... Lösung gefunden. Im Grund geht es dabei ja um zwei verschiedene Ausgangssituationen:

Zum einen geht es um beliebige Dateien, deren jeweiliger Inhalt in ein PDF umgewandelt wird und dann, vom Moment der Umwandlung an, den Beweis der Echtheit im Sinne von Unverändertheit in sich trägt. Das bekommt man wohl noch irgendwie mit einigen PDF-erzeugenden Programmen hin.

Zum anderen aber geht es um die elektronische Erfassung von verkörperten Dokumenten, also das Scannen. Da müsste das Echtheitszertifikat schon am Sensor des Scanners ansetzen. Es müsste sichergestellt werden, dass das, was der Scanner "gesehen" hat, unverändert - oder allenfalls mit in der Datei selbst unveränderbar dokumentierten Änderungen - in die PDF-Datei gelangt ist.

In beiden Fällen fordern die GoBD bzw. die früheren GdPDU, dass in der Originaldatei bzw. dem Originaldokument enthaltender Text mschinenlesbar sein muss.
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