Könnte zu spät sein ;)

Abschreibung kann man m.W. nicht nachholen. Wenn also falsch als direkt absetzbare Betriebsausgabe gebucht, steht da praktisch ein komplett bezahlter Rechner ohne irgendwelche verrechenbare Vorteile.

Will ja keine Panik schüren, da mir ohnehin die konktrete Leasing-Erfahrung fehlt, aber schadet sicher nicht, wenn man wirklich genau weiß, was man da eigentlich tut.

So oder, frohes Schaffen.