Der spaetere Uebernahmepreis ist immer das Problem...

Man muss ja zwischen zwei Leasingarten unterscheiden-->

reines Mietleasing (mit ggf. eingeraeumter Kaufmoeglichkeit nach Ende des Vertrags) oder dem richtigen Kaufleasing.

Bei Vertragsbeginn wird ein "angedachter" Restkaufwert vertraglich angesetzt.

Vom Leasinggeber wird dieser relativ niedrig angesetzt,um den Vertrag attraktiv zu machen.
Aber zum Ablauf hin,wird doch die Summe immer wesentlich hoeher.

Es kann Dir sogar passieren,das wegen uebermaessiger Abnutzung eine Nachforderung entsteht.

Sprech da mehr aus dem KFZ-Bereich.War mal in einer GmbH - ich hab aufgeschrien - die haben angefangen ihren Fuhrpark zu leasen.Das waren Finanzfallen. Das ist ja zum Teil so,dass der Leasingeber den Leasinggegenstand bilanziert und nicht der Nehmer.
Restwert bestimmt der Geber anhand von zum Teil fiktiven Tabellen oder selbstbestellten Gutachtern.

Eine reine Ratenfinanzierung mit dem Gewissen das der Gegenstand am Ende Dir gehoert - ohne Abschlagszahlung - - ohne Stress mit der Wertermittlung einer Gebrauchtsache - = Gold wert.

IT-Leasing vergleich ich mal,bloederweise, mit KFZ oder Immobilien-Leasing.

Machs mit festen Raten.Das Teil ist von Anfang an Deins,auch wenn der Besitzanspruch erstmal beim Verkaeufer liegt.


Mein Prof. fuer Steuerrecht hat nebenbei - und da kommt der her - an der IHK Frankfurt "Leasingfachwirte" ausgebildet. Der wohnt in Bad Homburg,rat mal wo die "Deutsche Leasing" ihren Haupsitz hat. Der war Leasing-Gegner und hat es trotzdem selber gelehrt.
Sehr absurd.

DL [wikipedia.org]
----------