Das ist ein zweischneidiges Schwert. Zum einen übermittelt die Denic sehr wohl bei einem aus deren Sicht ordnungsgemäßen Auskunftsersuchen .

... die personenbezogenen Daten des Domaininhabers. Auf der anderen Seite gibt es ja die Impressumpflicht, so dass "eigentlich" zweifelhaft ist, ob die Denic überhaupt offenlegen muss, wer ihr Vertragspartner in Bezug auf die Nutzungsrechte an der Domain ist.
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