Lt. AGB akzeptieren sie keine Kündigung per Fax

http://huynh.de/index.php?id=197
Ist unter Punkt 3 zu finden.

Bist Du Verbraucher oder gewerblicher Kunde? Wurde der Vertrag vor 2016 abgeschlossen?

Rein rechtlich brauchst Du keine Bestätigung über die Kündigung, so Du denn rechtswirksam gekündigt hast. Eine Bestätigung über den Empfang ist auch nur reine Nettigkeit, die nicht jeder aufbringt.

Wenn Du kein Privatkunde bist und der Vertrag vor 2016 abgeschlossen wurde, würde ich an Deiner Stelle schleunigst eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben hinschicken. (Hoffentlich bist Du da noch in der für den Vertrag notwendigen Frist.)

P.S.: Ich bin auch nur Laie, also nicht als Rechtsberatung verstehen, ich würde es halt selbst so machen, daher die Empfehlung..