»Gesetzeskonform« kann man auch die iCloud nutzen

Ich schrieb es bereits an anderer Stelle, wenn zwei Vertragspartner sich einig sind, Dinge in Drittländer auszulagern, dann können sie mehr oder weniger tun, was sie wollen, solange keine Daten Dritter eine Rolle spielen, solange die nicht ebenfalls zugestimmt haben.
https://dsgvo-gesetz.de/art-49-dsgvo/

Dass Apple ggf. zivilrechtlich auf die Einhaltung seiner AGB pocht, ist ein vertragsrechtliches, aber kein gesetzliches Problem.