Ja

Da wird bewusst ausgeblendet, dass es auf den individuellen Fall ankommt. Also im Prinzip etwas, was man von den Tagessätzen her kennt, die eben die individuelle Finanzsituation berücksichtigen.
Im Grunde ist es doch darum, was die meisten wollen – dass bei vergleichbaren Vergehen eben Konzern xy nicht mal die Portokasse ernsthaft belastet, während Firma YZ in der Existenz gefährdet ist.

»Art. 83 DSGVO Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 4, 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.«

https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/

Für den freien Grafiker braucht es sicher keine 20 Millionen, um ihn wirksam abzuschrecken.