DSGVO - Kann eigentlich hier jemand einigermaßen seriös abschätzen, welche Möglichkeiten die Abmahner durch die Neuregelung haben?

Das Thema DSGVO schlägt ja allerorten hohe Wellen. Gerne wird da ja auch von Bußgeldern in Millionenhöhe gesprochen. Wenn ich mir das Ganze aber mal ansehe, halte ich das Problem für sekundär. Bußgelder können die Datenschutzbeauftragten der Länder verhängen und die müssen dem Vergehen angemessen sein. Wenn ich also irgendetwas aus Unkenntnis oder weil ich etwas übersehen habe, falsch mache, wird das sicher keine irrwitzigen Folgen haben.

Viel übler wäre es aber, wenn die Abmahnindustrie hier ein neues Feld hätte. Ich habe bisher nur gelesen, dass Betroffene Schadenersatz verlangen können. Das wäre ja wohl das Einfallstor für geldhungrige Juristen.

Kann mir mal jemand von den hier ja auch anwesenden Rechtskundigen mal sagen, wie groß diese Möglichkeiten tatsächlich sind?

Gruß
Prodrive