DSGVO: greift das Gesetz auch bei nicht zugänglichen Links?

Ich habe Content auf dem Server der eigentlich „böse“ ist Nutzerdaten abfragen, Kontaktformulare, Google—Webfonts usw..
Es existiert kein Link dorthin.
Man könnte die URL also händisch eingeben, wenn man sie kennt.
Greift da auch die DSGVO?
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Danke und Tschüß
Udo