Davon oder von Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG wollte ich gar nicht erst anfangen, zumal die Diffenrenzbesteuerung hier ja …

… ja gar nicht greifen kann, wenn subitum die Teile nicht selber aufkauft und anschließend weitervertickt. Der Anbieter selbst hat sie ja offensichtlich neu gekauft und verkauft sie weiter. Gut, wie sich jetzt rausstellt, hat es anscheinend irgendeinen Schritt gegeben, dass sie jetzt aus privater Hand weitergegeben werden.

Ich fände die B2B-Regelung ja auch auch am besten, aber das muss ja jeder selbst wissen. Zumindest hat sich durch die USt-Diskussion ja offenbart, dass der Preis für Privatkäufer schon sportlich, für gewerbliche Käufer eigentlich indiskutabel ist.