Wenn Privatverkauf, dann ist das Quatsch mit der USt.

Mit USt. heißt, dass sie auch ausgewiesen und vom Verkäufer abgeführt wird. Und ein vorsteuerabzugsberechtigter Käufer diese eben geltend machen kann.

Wenn das ein Privatverkauf sein soll, dann ist das einfach der Endpreis.