Frage zu SEPA-Überweisungen bzgl. Verwendungszweck oder E2E-ID

Moin.

Mit SEPA wurde die Möglichkeit eingeführt, Finanztransaktionen ein Ende-zu-Ende-Identifikationsmerkmal beizufügen, das bis zu 35 alphanumerische Zeichen beinhalten darf. Diese E2E-ID bleibt bei allen Vorgängen erhalten, von denen die Transaktion betroffen ist.

Google fördert keine wirklich hilfreichen Erklärungen zutage, ob es nun sinnvoll ist, bei Überweisungen auf den althergebrachten deutschen Verwendungszweck zu verzichten und statt dessen die E2E-ID zu verwenden.

Ist von Euch jemand vom Fach und kann und will dazu hier etwas sagen?
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