Was passiert mit den "Freunden"
Wortlaut des § 303a StGB Abs. 1: "Wer rechtswidrig Daten ... löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
In diesem Fall ist der Strafbestand wohl erfüllt.
In diesem Fall ist der Strafbestand wohl erfüllt.