Ich meine ja nur: wenn der Käufer kein A… ist und mit sich reden lässt, dann brauchst Du ihn nicht anlügen, weil Du dann selbst das A… bist.

Und wenn der Käufer das Arschloch ist und auf Erfüllung besteht, dann nützt Dir die Lüge auch nichts, weil sie den Kaufvertrag ja nicht aufhebt.
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Gruß

Skipper