Wenn dem Genüge getan ist, würde ich als Auftragnehmer überlegen, ob es sich um Betrug handelt …
… und es nach Beratung einem Anwalt überlassen, ob er in diesem Fall ein Offizialdelikt zur Anzeige bringt.
Damit erübrigen sich auch weitere private Interventionen, sofern der Anwalt das – gegen Gebühr – auch wirklich nachverfolgt.
Damit erübrigen sich auch weitere private Interventionen, sofern der Anwalt das – gegen Gebühr – auch wirklich nachverfolgt.