Und was nützt Dir das, wenn Du beiden je ein nicht runtergefallenes Teil verkauft hast? Wenn Du so tüffelig bist, dass Dir das runterfällt,

ist das doch nicht das Problem der Käufer. Denen schuldest Du nach wie vor beiden jeweils die Ware in dem Zustand, wie sie verkauft wurde - also nicht runtergefallen.
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Gruß

Skipper