Seit 2024 können zumindest in den Schweizer Pässen Sonderzeichen aus Latin Extended-A gedruckt werden

Wer so ein Sonderzeichen im Namen hat, darf nun seit 2024 sich umtaufen lassen und neuen Pass beantragen.
Beispielsweise: Ă ă Â â Î î Ș ș Ț ț aus dem rumänischen Sonderzeichensatz.
Z.B. Ein eingebürgerter Deutscher namens Süß darf sich anstatt Süss nun Süß nennen.
Jedoch unterschieden wird da zwischen dem gedruckten und dem codierten maschinenlesbaren Teil.
Herr Süß bekam bis 2023 lediglich ein Pass auf dem Namen Süss, seit 2024 nun Süß möglich.

Im gedruckten Teil des Passes steht da dann Süß, jedoch im maschinenlesbaren Teil SUESS. (da sind nur jene 26 Zeichen Grossbuchstaben aus Basic Latein zulässig).

Gruss Markus