Das gilt für alle Anbieter. Das ist im Telkommunikationsgesetz festgelegt.

Steht so auf der verlinkten Seite:
Rechtslage beim Bau des Hausanschlusses
Im Telekommunikationsgesetz wird ausdrücklich festgelegt, dass der Anschluss eines Hauses an das Glasfasernetz von den Eigentümer:innen zu dulden ist (§ 134 TKG). Das bedeutet, dass die Vermieter:innen die Baumaßnahmen zur Herstellung des Glasfaseranschlusses auf dem Grundstück nicht verweigern können.

Zu den Baumaßnahmen gehören:

die Verlegung der Glasfaserleitung von der Straße bis zum Haus
die Einführung der Glasfaserleitung in den Keller- oder Technikraum
die Installation des Hausübergabepunkts, auch Abschlusspunkt Linientechnik (APL) genannt
Die Einzelheiten der Hauseinführung werden bei einem Begehungstermin zwischen Hausverwaltung bzw. Eigentümer:innen und TNG-Mitarbeiter:innen festgelegt und protokolliert

Rechtslage beim Leitungsweg im Haus
Im Haus selbst gilt ebenfalls eine Duldungspflicht (§145 TKG): Wenn im Haus noch keine Glasfaser-Innenhausverkabelung vorhanden ist, können die Mieter:innen verlangen, dass der Innenausbau bis in die Wohnung gestattet wird. Voraussetzung ist, dass vorher ein Glasfaseranschluss durch die Mieter:innen beauftragt wurde.

Wir haben hier in Düsseldorf ein MFH und uns deshalb mit dem Thema auseinandergesetzt. Ist hier Telekom. Habe das nur verlinkt, weil das da gut zusammengefasst ist.

Gruß
Prodrive