Und was soll ich jetzt tun?
Gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen technische Geräte, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt sind, nicht betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden. Das bedeutet, dass sowohl die aktive Nutzung einer solchen App als auch das bloße Mitführen eines betriebsbereiten Geräts im Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann
Und was heisst das jetzt?
Dass ich in Deutschland das Auto nicht nutzen darf weil die Software des Fahrzeuges das macht?
Ich hab auf die schnelle nicht gefunden wo ich das abstellen kann.
Aber egal, bin ja nicht oft in Deutschland. Nur heute kurz über die Grenze zu einem Lieferanten.
Dann haben wir kurz in Lörrach angehalten. Nix gekauft sondern einfach um was über Mittag gegessen. Auch nicht günstiger als in der Schweiz
Nach gut einer Stunde wieder losgefahren. Parkhaus hat € 5.30 gekostet.
Da geh ich nicht mehr hin.
Und was heisst das jetzt?
Dass ich in Deutschland das Auto nicht nutzen darf weil die Software des Fahrzeuges das macht?
Ich hab auf die schnelle nicht gefunden wo ich das abstellen kann.
Aber egal, bin ja nicht oft in Deutschland. Nur heute kurz über die Grenze zu einem Lieferanten.
Dann haben wir kurz in Lörrach angehalten. Nix gekauft sondern einfach um was über Mittag gegessen. Auch nicht günstiger als in der Schweiz
Nach gut einer Stunde wieder losgefahren. Parkhaus hat € 5.30 gekostet.
Da geh ich nicht mehr hin.