wenn das über die interne Zahlungsabwicklung erfolgen soll...
sehe ich da kein Problem. Denn das Zahlungsverhältnis ist ja Kunde <-> Ebay <-> Du
Bin aber kein Jurist, um zu beurteilen, ob Ebay als MitM ins Rechtverhältnis eintritt.
Bin aber kein Jurist, um zu beurteilen, ob Ebay als MitM ins Rechtverhältnis eintritt.