Urheberrecht gibt's keins bei KI Bildern, höchstens die "Prompts" sind schützbar
... das war eine der für mich erstaunlichsten Erkentnisse bei dem ziemlich interessanten Seminar [heise.de], das die Heise Fachanwälte letzte Woche gegeben haben. Die andere: das "scrapen" des Trainigsmaterials steht und stand auf sehr solider rechlicher Grundlage (in D: §44b UrhG Text & Datamining)