Bei Haufe gibts eine vom BMF bestätigte Auffassung dazu
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/geaenderte-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software_164_537792.html
Dort bitte dem Hinweis der Redaktion und der Bestätigung durch das BMF Aufmerksamkeit schenken.
Was die individuelle Gestaltung der Betriebsführung und den Einsatz steuerlicher Optionen angeht, ist ohnehin jeder Freiberufler frei.
Dort bitte dem Hinweis der Redaktion und der Bestätigung durch das BMF Aufmerksamkeit schenken.
Was die individuelle Gestaltung der Betriebsführung und den Einsatz steuerlicher Optionen angeht, ist ohnehin jeder Freiberufler frei.