hmm google ist da nicht so ganz eindeutig. Auch steuerlich gesehen muss das nicht Sinn machen.

wenn du in 2021 alles sofort abschreibst, den Computer aber länger nutzt und 2022 keinen neuen anschaffst, fehlt dir dann eine steuermindernde Abschreibung.

» Du kannst wenn du willst das MBP aber auch in die AfA-Liste der
» Anlagegüter aufnehmen und die Abschreibung weiterhin auf bis zu 36 Monate
» strecken. Doch wer will das

Ich lasse das trotzdem bei 36 Monaten weil ich den Rechner 3 Jahre nutze und davon ausgehe, dass ich in 2022 und 2023 ähnliche Umsätze und Gewinne mache.
Die USt betrifft es eh nicht.