Ab 2021 können Computer, Hardware, Software und Drucker im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben werden.

Dadurch tritt die Steuerersparnis im Anschaffungsjahr ein. Restbuchwerte von Anschaffungen aus den Vorjahren bis zum 31.12.2020 können ebenfalls in 2021 voll abgeschrieben werden.
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MfG aus Berlin
Sascha