Die Neukunden-Rabatte muss man sich als Bestandskunde erst durch eine Kündigung »erarbeiten«

Dabei ist m.E. die Restlaufzeit entscheidend, denn wenn man zu früh kündigt, werden Vorfälligkeitszahlungen fällig. Insofern ist das schmale Zeitfenster, in dem eine Online-Kündigung zum Laufzeitende möglich ist, imho der geeignetste Zeitpunkt.

Siehe dazu auch:
#978772
Und:
#976698