Dabei ist m.E. die Restlaufzeit entscheidend, denn wenn man zu früh kündigt, werden Vorfälligkeitszahlungen fällig. Insofern ist das schmale Zeitfenster, in dem eine Online-Kündigung zum Laufzeitende möglich ist, imho der geeignetste Zeitpunkt.
Siehe dazu auch:
#978772
Und:
#976698