• Habe gestern ein Abmahn-Schreiben bzgl. einer Bild-Lizenz erhalten. :-/ Brauche mal Eure Meinung hierzu...

    Ich habe gestern ein Schreiben von COPYTRACK erhalten, in dem ich aufgefordert werde, mehrere Hundert Euro für die unberechtigte Nutzung eines Fotos zu zahlen. Der Fotograf des Betroffenen Bildes hat COPYTRACK hiermit beauftragt.

    Der Hintergrund: Ich hatte vor einiger Zeit für einen Kunden eine Website erstellt. Im Header dieser Website ist ein Foto eingebaut, welches der Betreiber der Website (ein Weingut) ordnungsgemäß beim Anbieter 'alamy' lizenziert hat (zunächst bis Ende 2021). Soweit also alles gut. Nun habe ich aber einen kleinen Screenshot dieser Website (auf dem das betroffene Foto ebenfalls zu sehen ist) auf der Portfolio-Seite meiner Website platziert, inmitten von zig weiteren kleinen Screenshots von Websites, die ich ebenfalls für Kunden erstellt habe. Also eben ein typisches Portfolio mit Referenzen bereits getätigter Projekte, so wie es wohl die allermeisten Web-Agenturen handhaben. Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, dass ich für dieses Aufführen der Website in meinen Referenzen selbst die Lizenz an dem Bild erwerben müsste. Das wäre doch Wahnsinn und würde die allermeisten Portfolios von Agenturen abmahnbar machen, oder? Schließlich habe ich das Bild doch nicht für irgendwelche gestalterischen Arbeiten auf meiner eigenen Website verwendet und habe von meinem Kunden die Erlaubnis, den Screenshot auf meiner Website zu verwenden.

    Wie würdet Ihr da jetzt reagieren? Einfach bezahlen, damit Ruhe ist oder sich dagegen wehren? Ich habe allerdings keine Rechtsschutzversicherung...

    Für Eure Meinungen hierzu wäre ich Euch sehr dankbar.

    PS: Ich habe diesen Eintrag momentan aus meinen Referenzen gelöscht. Meine Portfolio-Seite ist diese hier:
    https://www.wolf-websolutions.de/web/
    Der Eintrag für das Weingut war dort in der gleichen Art integriert wie all die anderen Beispiele.
      • nicht schwierig.

        es wird in den Linzenvereinbarung eine Klausel geben, die die Regelung der Selbstdarstellung regelt.
        Da sollte genau stehe, was mit dem Bild gemacht werden darf.
        Wird in der Lizenz davon ausgegangen, das die Lizenz nur für die Nutzung auf der Webseite des Weinguts gilt, dann hast du schlechte Karten.
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    • Ich würde zunächst darstellen, dass es sich um ein Zitat nach §51UrhG handelt

      Also ausführlich darstellen, dass der Screenshot ein von Dir geschaffenes Werk darstellt, in dem das rechtmäßig lizenzierte Bild verwendet wurde. Nicht konfrontativ, sondern überrascht, dass sie das Zitierrecht in Frage stellen und kooperativ.

      Ob sich der Laden darauf einlässt, bleibt natürlich fraglich. Womöglich ist es hilfreich, den Fotografen direkt miteinzubeziehen und – wenn es passt, durchaus deutlich machen, dass der Kunde diese Bild durch Deine Auswahl und Empfehlung gewählt hat. Je nach Reaktion zumindest darauf hinweisen, dass zukünftig dessen Werke definitiv nicht mehr in Erwägung gezogen werden.

      https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

      Nachtrag: Du hast bisher noch keine anwaltliche Abmahnung bekommen, oder?
      https://www.baumeister-rosing.de/copytrack/#wer
      • Ich würde zunächst darstellen, dass es sich um ein Zitat nach §51UrhG handelt

        Ich kann zwar macbase’s Sorgen und Nöte verstehen, aber solche Seite wie die hier von Baumeister nerven mich gewaltig. Um es mal zusammenzufassen: Fotografen investieren Zeit und Geld, um ein Foto zu erstellen. Deshalb verkaufen sie die Ergebnisse ihrer Arbeit. Wenn die jemand einfach unberechtigter Weise nutzt, dann soll er eben zahlen. Und zwar die Lizenzkosten plus einen Straf-Aufschlag. Da der Fotograf diese ganze Recherche nicht selber leisten kann, nutzt er dafür Dienstleister wie Copytrack. Das ist nicht überzogen, sondern legitim und nachvollziehbar! Übrigens: Ich kenne einige Fotografen, die mit Copytrack zusammenarbeiten. Bilder zu klauen verursacht nach wie vor bei zu vielen keinerlei Unrechtsbewusstsein. Leider.
        Aber wie geschrieben: macbase’s Fall ist m.E. keinesfalls ebenso hart zu beurteilen. Das könnte vielen passieren, ohne das böser Wille dahintersteckt. Ich persönlich könnte das verzeihen. Ich drücke macbase die Daumen, das es glimpflich lösbar ist.
        • Gehören halt mehrere Seiten dazu

          Urheber haben selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Werke nicht frei genutzt werden, Copytrack bedient halt diesen Markt mit für Inkasso-Dienste nicht unüblichen Methoden.

          Da denkt jeder zunächst nur an sich und die vertretene Seite, insofern finde ich solche Anwaltsseiten auch nicht unbedingt nerviger, denn die denken halt an die andere Seite, was genauso legitim ist.

          Was man in der Bewertung eben auch nicht vergessen sollte, diese ganze Automatismen sind halt erstens unzureichend und zweitens fehleranfällig. Unzureichend, weil meines Wissens Copytrack die ganze sozialen Medien außen vor lässt. Nun muss man nicht besonders lange auf der Welt sein um zu wissen, dass genau dort am meisten Bilderklau- und Verbreitung stattfindet. Lässt sich nur nicht so einfach aufspüren, als kein Geld mit machen und dementsprechend nicht angeboten. Stattdessen werden anderer Leute Webauftritte regelmäßig ungefragt gecrawlt, kann man ebenso nervig finden als Webseitenbetreiber. Schließlich verfolgt man mit seinem öffentlichen Angebot ja auch ein ebenso legitimes Ziel wie der Fotograf auf der anderen Seite.

          Von letzterem könnte man ja auch erwarten, dass er jeden Fall vorher sichtet und eine Weiterverfolgung erst nach Freigabe erfolgt, das ist laut Copytrack ja möglich. Wem das als Urheber zu lästig ist, darf sich dann auch nicht wundern, wenn andere fragwürdige Aufforderungen ebenso lästig finden.

          Ob der Fotograf so etwas angestoßen hätte, wenn keine Webseite sondern ein Buchtitel damit gestaltet worden wäre und ein Foto dieses Buches wäre auf der Webseite einer Buchhandlung eingestellt worden oder wäre in der Verlagswerbung aufgetaucht? Ich bin mir ziemlich sicher, dass da keine Welle angestoßen worden wäre. Automatik hin oder her.

          Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich bin ja selber Urheber, teile jedoch nicht jede Auslegung der Rechtslage. Fotografen haben halt den Vorteil, dass ihre Werke selbst bei mangelnder Schöpfungshöhe als Lichtbilder Schutz finden. So leicht haben es andere Werke meist nicht.
          • +1 n/t

          • mich würde jetzt mal interessieren, woraus man ableitet dass die Schöpfungshöhe der Massstab ist

            nachdem man die Arbeit von anderen einfach so und gratis verwenden kann? Also bei fehlender Schöpfungshöhe? Es scheint Praxis in der Rechtsprechung zu sein - aber warum eigentlich?

            Ich fotografiere Produkte sachlich und neutral. Vielleicht sogar in einem Studio und vielleicht leuchte ich diese sachlich und neutral aus. Das hat sicher keine größe Schöpfungshöhe. Dazu brauche ich aber eine Kamera, ein bisschen Wissen und vor allem Zeit. Warum in aller Welt ist jemand berechtigt "einfache" Bilder und damit meine Arbeit einfach ohne Genehmigung und ohne Vergütung zu verwenden?

            Bei dem Beispiel des Buchtitels kann ich dir sagen, dass ich da sofort ohne Vorwarnung scharf geschossen hätte. Ein Verlag, der so etwas veröffentlicht ohne sich abzusichern muss da einfach zahlen. Da frage ich nicht mal bevor das zum Anwalt geht.

            Ich nutze Copytrack nicht. Diese Dienste aber sind entstanden auf Grund des schamlosen Bilderklaus und der Ohnmacht der Urheber. Ich verstehe jeden, der einen solchen Dienst in Anspruch nimmt und keine Zeit darauf verwendet sich dann doch selbst um jeden Fall zu kümmern. Meine persönliche Erfahrung beim Versuch es ohne Anwalt über eine Lizenzierung zu regeln waren zu 100% frustrierend. Ich glaube an dämlichen Ausreden habe ich alle gehört und in keinem Fall war das gütlich zu regeln. Es ist keine Frage ob einem das lästig ist. Das ist zeitaufwändig, unproduktiv und frustrierend.
            Fotografen haben hier gar keinen Vorteil. Der illegale Verwender zahlt im Zweifelsfall nur das was er eh hätte zahlen müssen und als Betreiber bleibst du gerne mal auf deinen Kosten sitzen. Das ist an Anwalts- und Gerichtskosten ein vielfaches was du dir an Honorar zugesteht.
              • @mak und @griot Vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt, aber …

                … wenn ihr allen Ernstes, den Standpunkt vertretet, eine korrekte Lizenzierung, um ein Foto für die Gestaltung eines Produkts (im konkreten Fall eine Webseite, mein alternatives Beispiel ein Buch) zu nutzen, würde ausschließen, vom fertigen Produkt (auf dem nunmal das eingearbeitete Foto zu sehen ist) Aufnahmen zu Vermarktungszwecken zu machen, dann halte ich dies nicht nur für völlig weltfremd, sondern für ein am Einsatzzweck gemessen, völlig nutzloses Lizenzierungsangebot. »Du darfst das Bild für Deine Buch/Deine Webseite nutzen, aber darfst beide Endprodukte nicht abbilden, um für Bekanntheit und Verkauf zu sorgen.«

                Es ist ja gerade nicht so, dass das Bild für eine neue Gestaltung in einem anderen Rahmen verwendet wird, was beispielsweise der Fall wäre, wenn das lizenzierte Foto für eine Anzeigengestaltung als Motiv eingesetzt würde. Es wird lediglich das Produkt abgebildet.

                Wir reden hier doch nicht von einem Hochzeitsportrait, das plötzlich als Kampagnenleitmotiv genutzt werden soll.
                • auf alle Fälle hast du es anscheinend falsch verstanden

                  so bedauerlich der Einzellfall von macbase jetzt sein mag, bei dem ganzen systematischen Beschiss mit Bildrechten verstehe ich den Urheber, dass er sich nicht (mehr) um Einzelfälle kümmert.

                  Meine Frage war:
                  woraus leitet sich der Anspruch ab, fremde Werke gratis nutzen zu dürfen, nur weil keine oder eine geringe Schöpfungshöhe vorliegt?
                  • Wo soll denn in seinem Fall das Werk gratis verwendet werden?

                    Dass Fotografien praktisch automatisch als Lichtbild Urheberschutz genießen und damit leichter als Werke aus den meisten oder vielen anderen Kreativdisziplinen ist doch eigentlich bekannt.

                    Gestalte doch mal ein beliebiges generisches Icon oder ein einfaches technisches Schaubild mit Linien, geometrischen Formen, als nichts, was ein erkennbar Eigenes hätte. Dein Auftraggeber wird Dir das noch für Deinen Aufwand bezahlen*, doch anschließend schaust Du völlig in die Röhre, wenn die Darstellung anderswo übernommen wird, gleich ob pixelgenaue Übernahme, ohne Schöpfungshöhe hast Du da praktisch keine Chance, das als (D)ein Werk im Sinne des Urheberrechts durchzusetzen.

                    Und nun halte die Kamera auf irgendeine Allerweltsschraube. Dein Foto genießt direkt Lichtbildschutz.

                    Das hat schon einen Grund, weshalb sich Copytrack auf Fotos ausgerichtet hat.

                    *Und wahrscheinlich hast du als Grafiker auch den Passus der Berufsverbände übernommen, der in deinen AGB ausweist, dass deine Ergüsse auch ohne ausreichende Schöpfungshöhe Urheberschutz genießen – nutzt nur nichts, wenn die Welt drumherum das anders sieht, das beschränkt sich eben auf Auftraggeber und -nehmer.

                    Im übrigen finde ich nach wie vor, dass ein ggf. systematischer Beschiss von vielen, den Rechteinhaber nicht davon freispricht, genau hinzusehen, was eigentlich exakt für ein Sachverhalt vorliegt. Das wird bei jedem anderen Rechtsverstoß auch dem verlangt, der ihn auch völlig zu Recht anprangert.
                    • Kann mir das als komplett Branchenfremden mal jemand erklären, damit ich das auch richtig verstehe? ...

                      Also das Bild wurde ordnungsgemäß erworben, und die reine Abbildung des Werkes ist jetzt ein Lizenzverstoß?

                      Wenn ich also ein Bild für das Cover eines Buches lizensiere, dann ist das okay.
                      Wenn Amazon aber das Buch mit einem Bild abbildet, dann ist das verboten?

                      Verstehe ich das richtig? Oder ist das so ein Gaga-Gesetz?
                      Natürlich müssen Fotografen entlohnt und ihre Arbeit wertgeschätzt werden, aber das finde ich etwas ... merkwürdig?
                      • So wird es hier zumindest gerade vermittelt

                        Deswegen siehst Du mich auch so irritiert, wenn mak »ohne Vorwarnung direkt scharf schießen« möchte, wenn ein Verlag Abbildungen der eigenen Produkte zur Schau stellen möchte.

                        Weshalb sollte ein Verlag ein Bild für einen Buchtitel lizenzieren, wenn es das anschließend nicht üblicherweise durch die Abbildung seiner Produkte verkaufen wollen würde? Vielleicht sollte man sich zwischendurch immer mal wieder auch klar machen, wie üblicherweise eine Nutzung aussieht, wenn man Nutzungsrechte einräumt.

                        Von Webseiten werden Screenshots und Vorschaubilder auch auf anderen Webseiten verwendet, von Büchern Produktfotos. Scheint mir etwas absurd, daraus eine eigenständige Nutzung ableiten zu wollen.
                        • So wird es hier zumindest gerade vermittelt

                          » Deswegen siehst Du mich auch so irritiert, wenn mak »ohne Vorwarnung
                          » direkt scharf schießen« möchte, wenn ein Verlag Abbildungen der eigenen
                          » Produkte zur Schau stellen möchte.

                          du hast von der Verwendung eines Buchcovers ohne Nutzungsrecht gesprochen. Da schiesse ich sofort scharf.

                          Bei der Abbildung des Buchs an sich hat der Verlag die Rechte hoffentlich mit abgedeckt.

                          Die gelten denn nicht für Dritte, in dem Fall macbase, auch wenn er das Buch gestaltet hat.

                          » Von Webseiten werden Screenshots und Vorschaubilder auch auf anderen Webseiten verwendet, von Büchern
                          » Produktfotos. Scheint mir etwas absurd, daraus eine eigenständige Nutzung ableiten zu wollen.

                          Ist jetzt nicht so relevant, was jemand absurd findet. Es zählt was vereinbart wurde.
                          @tempo
                          Diese komplizierte Sachlage kommt ausschliesslich dadurch, dass die Nutzer um jeden Cent fuggern und am liebsten gar nichts zahlen wollen. Daher so abstruse Nutzungskonstrukte.
                          • Nö, davon habe ich nicht gesprochen

                            Kannst Du im Beitrag oben [macfix.de] lesen:
                            »Ob der Fotograf so etwas angestoßen hätte, wenn keine Webseite sondern ein Buchtitel damit gestaltet worden wäre und ein Foto dieses Buches wäre auf der Webseite einer Buchhandlung eingestellt worden oder wäre in der Verlagswerbung aufgetaucht

                            Und wegen der offensichtlich missverständlichen Annahme ja im nächsten Beitrag auch extra noch mal konkretisiert: »eine korrekte Lizenzierung, um ein Foto für die Gestaltung eines Produkts (im konkreten Fall eine Webseite, mein alternatives Beispiel ein Buch)«

                            Es ging in der Analogie gerade nicht darum, dass das Bild als solches für einen neuen Zweck verwendet wird. Deswegen macht normalerweise auch kein Fotograf Aufhebens davon.
                            • Nö, davon habe ich nicht gesprochen

                              » Es ging in der Analogie gerade nicht darum, dass das Bild als solches für
                              » einen neuen Zweck verwendet wird. Deswegen macht normalerweise auch kein
                              » Fotograf Aufhebens davon.

                              ok, das war missverständlich mit dem Buchtitel.
                              Das Aufheben passiert, weil es automatisiert läuft. Es läuft automatisiert, weil es nicht wirtschaftlich ist das persönlich zu verfolgen. Da lässt man mehr Zeit liegen als bei macfix
                          • So wird es hier zumindest gerade vermittelt

                            » @tempo
                            » Diese komplizierte Sachlage kommt ausschliesslich dadurch, dass die Nutzer
                            » um jeden Cent fuggern und am liebsten gar nichts zahlen wollen. Daher so
                            » abstruse Nutzungskonstrukte.

                            Wie gesagt, habe null Ahnung davon und wollte niemandem auf die Füße treten.

                            Aber diese Art von "Service-Dieben" kenne ich auch, und die finde ich sehr unsympathisch.
          • Gehören halt mehrere Seiten dazu

            Auch wenn ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich Dich richtig verstanden habe, nun also noch einmal eindeutig formuliert: Nein, es gibt keine zwei mögliche Seiten der Betrachtung. Es gibt einen Urheber, dessen Rechte verletzt werden. Und es gibt einen Rechteverletzer. Der eine: im Recht. Der andere: Nicht. Ganz klar geregelt.
            Im Übrigen handeln alle Fotografen, die ich kenne, wie mak (s.u.): Sollte es wirklich ein Verlag sein, der ein Foto auf dem Titel verwendet, und der sein Geld ja immerhin mit der Verwertung von Rechten verdient (nichts anders macht ein Verlag), dann wird erst recht „scharf geschossen“. Man muss sich nicht jede Rechtsverletzung gefallen lassen.
            Und nur, weil Social Media vielleicht außen vor gelassen werden könnte, bedeutet das noch lange nicht, das die anderen Rechtsverstöße weniger rechtsverstoßend wären. Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es weiteres Unrecht gibt.
            Aber wie geschrieben: Das alles hat – zumindest von meiner Seite – nichts mit macbase’ Fall zu tun. Das ist eine ganz andere Liga.
    • Leider heißt es hier: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht! Traurig, aber (wahrscheinlich) wahr ;-/ Du hast zwar die Erlaubnis von...

      ...Deinem Kunden, aber die Lizenz gilt nur für seine Website. Wenn Du es für Dein Portfolio
      verwenden willst, musst Du es für Dich selbst auch lizensieren. Du kannst dies umgehen,
      in dem Du die Screens in ein PDF packst, welches Du zum Download anbietest. Dann finden
      die Tracker das Bild im Netz nicht, da keine PDFs durchsucht werden. Nur wenn Du Grafiken
      selbst erstellt hast (oder so verfremdest, dass man das Original nicht mehr erkennt, kannst Du
      es auf Deiner Seite verwenden. Klingt vlt. etwas paradox, in der Praxis funktioniert es aber.

      Auch Bilder, die man z. B. von Pixabay hat, dürfen nicht einfach verwendet werden, denn auf diesen
      Plattformen steht explizit, dass die User, die Verantwortung für das Copyright haben! Sprich,
      wenn Du sicher sein willst, musst Du den User direkt anschreiben und fragen. Sonst kann es immer
      wieder zu bösen Überraschungen kommen! Denn der Einsteller kann das Bild ja selbst irgendwo
      gescrappt haben.

      Insgesamt sollte man heutzutage sich klar machen - alles was im Netz rumschwirrt und nicht von mir
      persönlich erstellt wurde, muss vor der eigenen Verwendung „urheberrechtlich/lizenztechnisch“
      abgeklärt werden! Sonst kann es teuer werden!

      Wenn Du nachweisen kannst, wann Du den Screen eingestellt hast, wird es vlt. günstiger für Dich.
      Deine anderen Refs würde ich alle nach dieser Vorgabe abklopfen, denn sonst kann Dir das wieder
      passieren. Da sind viele Bilder auf den Seiten - von Dir selber gemacht? Oder hast Du die Erlaubnis
      der Fotografen? Diese Erlaubnis ist noch viel wichtiger, als die Erlaubnis Deines Kunden, denn der
      ist der Urheber des Fotos...logo.
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      Beste Grüße von Krabat
      • Das mit Pixabay stimmt glaube ich nicht ganz so, wie du das geschrieben hast

        Die Pixabay-Lizenz, unter der die Fotograf/innen veröffentlichen schränkt die Nutzung fast gar nicht ein, Zitat [pixabay.com]:
        • Du darfst alle Pixabay Inhalte kostenlos nutzen, für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, gedruckt und digital. Beachte dabei die Einschränkungen unter "Was ist nicht erlaubt".
        • Du musst weder vom Bildautor noch von Pixabay eine Genehmigung einholen und auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich, wobei wir uns über eine freiwillige Nennung freuen.
        • Du darfst Pixabay Inhalte verändern.

        Was du nicht darfst ist das ganze Zeug weiterverkaufen – das ist ein Unterschied zu einer echten CC0 oder PublicDomain-Lizenz, wo Du das auch weiterverhökern kannst (wenn du einen Dummen findest, der's dir abkauft).

        Ein großes Problem steckt aber ganz wo anders, und zwar in den Bild-Inhalten:
        Beachte bitte, dass alle Inhalte auf Pixabay zwar für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke frei verwendbar sind, dargestellte Elemente in den Inhalten, wie identifizierbare Personen, Logos und Marken, jedoch zusätzlichen Urheberrechten, Eigentumsrechten, Personenrechten, Markenrechten usw. unterliegen können. Die Zustimmung eines Dritten oder die Lizenz dieser Rechte können insbesondere für kommerzielle Anwendungen erforderlich sein. Pixabay garantiert nicht, dass solche Zustimmungen oder Lizenzen eingeholt wurden, und lehnt ausdrücklich jegliche Haftung in dieser Hinsicht ab.

        Dazu sollte man sich unbedingt auch mal diesen Text von Pixabay durchlesen:
        https://pixabay.com/de/blog/posts/pixabay-license-what-is-allowed-and-what-is-not--4/

        Es sollte also (von der Problematik mit den Abgebildeten Personen / Gegenständen abgesehen) m.E. reichen, dass man sich (zB per Screenshot von der Pixabay-Seiite) belegt, dass man ein Bild da her hat, denn die Haftungsfreistellung, die sich Pixabay einräumt, bezieht sich auf die Hochgeladenen Bilder, also auf das Verhältnis zwischen Autoren/Uploadern und Pixabay. Und selbst wenn das auch die Downloader einschließen sollte:
        "Nutzer stellen Pixabay von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Pixabay geltend machen aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Nutzer innerhalb von Pixabay eingestellte Inhalte [...] Dies gilt dann nicht, wenn die Rechtsverletzung auf kein schuldhaftes Verhalten des Nutzers zurückzuführen ist."

        Aber ich bin kein Anwalt, was weiß ich schon...
        • Pixabay ändert relativ kontinuierlich seine Statuten, insofern kann sich da immer schnell etwas ändern, aber...

          ...an meiner Grundaussage halte ich fest, da ich darüber auch schon mit einigen Pixaleuten gesprochen habe.
          Insofern kann ich nur dringend raten: Wer auf Pixabay Inhalte lädt und sie verwendet, sollte sich nicht auf
          die Pixabay-Texte vertrauen, sondern direkt mit dem Fotografen/User Kontakt aufnehmen und die Orig-Copy-
          rights klären! Und, nach Möglichkeit, sich die schriftliche Erlaubnis geben lassen! Sonst „kann“ es zu solchen Problemen führen! Sollte die andere Seite aber ein Schlawiner sein, so ist man natürlich auch damit angeschmiert. Doch anhand des Profils hat man zumindest ein paar Indizien, wer seriös ist und wer nicht.

          Da man seine eigenen Werke auch nicht irgendwo kopiert sehen will, sollte man dies ganz grundsätzlich
          berücksichtigen. Nach dem Motto: just be fair!
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          Beste Grüße von Krabat