• Macbay UG wird Macbay Media UG

    was bedeutet das und gibt es Empfehlungen für Alternativen?
    "Sollten Sie dem Wechsel nicht zustimmen, wird Ihr Account zum 01.11.2020 gelöscht.
    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung"
            • Das ist so formalistisch...

              ... und auch so korrekt. Und bei allem für so manchem nicht nachvollziehbar. Aber erklär das mal einem Juristen
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              „Vielleicht gibt es schönere Zeiten, aber diese ist die unsere.“
              (Jean Paul Satre)
            • schon....

              wenn der alte Geschäftsführer der MacBay UG der Geschäftsführer der neuen MacBay Media UG ist, hätte ich als Kunde nicht wirklich Vertrauen in das neue Geschäft nach einer Insolvenz. Auch die Information, dass das alte Geschäft durch die neue UG gekauft wäre, erschliesst sich mir dadurch dann nicht wirklich, da es sich dann für mich als juristischen Laien quasi um ein Insich-Geschäft geht. Das hätte man mMn dann anders regeln können/müssen.

              Nachtrag: ich gehe gerade davon aus, dass der GF einer UG meist auch ein/der Hauptgesellschafter ist.
                • dann wäre ich als Kunde jetzt weg...

                  von der Form her hätte ich da eine Insolvenz in Eigenverantwortung erwartet, statt "mein altes Unternehmen wurde von meinem neuen Unternehmen gekauft..."
                  Vielleicht geht das als UG ja nicht, aber so finde ich das etwas schal....
                  • Das ist eigentlich gehopst wie gesprungen

                    Das insolvente Unternehmen hat Gläubiger und die sollen (nach den Verfahrensbeteiligten selbst) vorrangig bedient werden. Wo nichts mehr ist, ist auch nichts mehr zu holen. Also wird der Laden dicht gemacht. Der IV versucht Geld zu machen, mehr nicht.

                    Die Frage ist doch, was diese »Assets« in Form von einer vermutlich überschaubaren Menge an Bestandskunden mit überschaubaren Umsätzen überhaupt an Wert darstellt. Wer sollte dafür Geld auf den Tisch legen? Ein irgendwie proprietär zusammengeschobenes Produktpaket (Ich habe ehrlicherweise keine Ahnung, was da an Eigenentwicklung und an Standards zusammenspielt.), das in der Form wohl kein andere Anbieter anbietet. Dementsprechend gibt es kaum Interesse an Übernahme der Kundenbasis, die mit der Angebotspalette des potenziellen Käufers nicht zufrieden sein wird, weil Dinge entfallen. Am Produktpaket selbst dürfte das Interesse ebenfalls nur gering sein – es war ja offenbar nicht erfolgreich genug, außerdem dann doch zu sehr Standardgedöns, was man nicht aufkaufen muss.

                    Als Bestandskunde wirste in solchen Fällen in der Regel komplett in die Röhre schauen, weil niemand die Geschäfte fortführen will. So haste zumindest die Wahl, weiter mitzugehen oder halt auszusteigen.

                    Die Ursachen, warum es letztlich in die Hose ging, können vielfältig sein. Bei acht Jahren Betrieb würde ich nicht von irgendwelchem Vorsatz ausgehen. Der ehemalige Geschäftsführer wird wahrscheinlich nach so langer Selbständigkeit eher schwer woanders eine Anstellung finden, insofern macht er halt mit einer neuen Kapitalgesellschaft weiter, was bleibt ihm auch sonst?
                    (Ich halte die Ausrichtung schon nicht für erfolgversprechend genug, völlig unabhängig von der Insolvenz und ihren Gründen. Die Macbasis ist imho zu klein, um sich mit so einem Paket dauerhaft halten und vor allem entwickeln zu können, doch das glaubte ich schon beim alten Macbay, weshalb ich da nie Kunde war.)

                    Und die Gläubiger haben vielleicht zweieinhalb Euro mehr, die noch quotenmäßig verteilt werden könnten, wenn es nicht ohnehin in den Verfahrenskosten untergeht.

                    Ein Schutzschirmverfahren ergibt bei solchen Unternehmensgrößen eigentlich überhaupt keinen Sinn.
                      • Lustig, das Geschäftmodell hatte ich während Deiner Antwort schon nachgereicht.

                        Die juristischen Fragen spielen nach meinen Erfahrungen bei so kleinen Klitschen aufgrund der verursachten Schäden keine Rolle.

                        Es ist halt was anderes, ob ein Baugewerk alle paar Jahren fünf- bis sechsstellige Schäden verursacht und vor der Gewährleistungsphase regelmäßig insolvent wird, oder ob da ein paar Webseiten nicht mehr ausgespielt werden, weil dem Rechenzentrum noch Miete geschuldet wird.
                        Schlechte Geschäftsideen sind zum Glück auch nicht strafbar.
                        • Mir ging es in der Ausgangsfrage auch darum....

                          wo da Grenzen beim Insolvenzveralter liegen. Ein Asset-Deal mit sich selbst, bei der Insolvenz der eigenen Geschäftsidee, die nun fortgeführt wird.... wenn der alte und neue Gesellschafter und Geschäftsführer noch Kohle hat, (s)ein Asset zu kaufen, dann gehört das mMn direkt in die Insolvenzmasse. Wenn das jetzt die Ehefrau oder Freund gewesen wäre, okay. Aber so scheint es ja nicht zu sein.
                          Das das Geschäftsmodell sich nach den Jahren in Luft aufgelöst hat, steht ja auch einem noch ganz anderen Blatt...Wenn ich mich recht erinnere, war Macbay doch ein Beigeschäft um das alte Macnews herum, oder? Ist so lange her....bevor der Contentbereich zu Giga wechselte. Da konnte man ja drauf hoffen, dass die ganzen Foristen aus Solidarität dort (kleine) Optionen buchen. Das brach ja spätestens mit der Auflösung von macnews zusammen....
                          • Der Verkauf ist die Verwertung, deren Erlös in der Masse landet

                            Die »Geschäftsidee« als solches hat doch überhaupt keinen Wert. Die bestehenden Werte auch nicht, solange sie niemand kauft.

                            Im Zeitraffer: Die juristische Person der UG ist insolvent und wird abgewickelt. Das, was der IV zu Geld machen kann, wird zu Geld gemacht und verteilt. Das Verfahren wird aufgehoben und das Unternehmen und sein Tun ist Geschichte.

                            Der Geschäftsführer, laut Musterprotokoll von den Beschränkungen bei Insichgeschäften nach BGB befreit, macht dem IV ein Angebot oder bekommt es sogar von ihm angeboten und bezahlt dies aus seinem Privat»vermögen«, das Geld landet in der Masse und kann verteilt werden. Das ist wie bei jedem anderen Käufer auch. Bleibt das unverkauft, dann fließt gar nichts in die Masse.
      • UG ...

        Vielleicht gab es vorher schon eine englische Ltd. ? Gesellschaften-Kettenbrief?
        "UG" heisst doch von vornherein schon "nicht mal die Kohle für die Stammeinlage".
        Wenn so etwas über 8 Jahre erfolglos betrieben wird, dann war das eh nur eine Wegwerf-Gesellschaft?
        Interessant auch dass das im Januar in die Insolvenz ging, aber keine Insolvenzbekanntmachung veröffentlich wurde - mangels Masse in Eigenregie abgewickelt? Ein Asset-Deal ist eigentlich unwahrscheinlich damit.
    • wo kann man da zustimmen?

      ich habe kein mailing bekommen, welches mir laut website bereits zugesandt worden ist