-
Nein, die haben sogar Bedenken verkündet. Daher hat Vodafone O2 angeboten, das Netz für O2-Kunden zu öffnen, so wie die Telekom verpflichtet
ist, andere Provider das DSL-Netz auf der letzten Meile zu lassen, um Endkunden zu bedienen. Aber die Kartellbehörden werden wohl darauf bestehen, dass alle Konkurrenten auf das Netz zuzulassen. Aber das will Vodafone wohl nicht, wenn plötzlich die Telekom schnelle Zugänge über Kabel anbieten darf.
Daher sehe ich da noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Neben den europäischen Kartellbehörden müssen im 2. Schritt auch die nationalen Kartellbehörden zustimmen. Da ist noch ein sehr langer Weg!
-
-
Hier wollte Sunrise UPC übernehmen.
UPC gehört wie Unitymedia der Liberty Global.
Nur hat Sunrise nicht mit den Aktionären an der Aktionärsversammlung gerechnet. Der Kredit wurde nicht mit der 2/3 Mehrheit gutgeheissen. -
Halt die Füße still, denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Deal kommt, ist deutlich gesunken.
Ich sehe die Fusion auch sehr kritisch und möchte auch nicht unbedingt Vodafone-Kunde werden. Allerdings habe ich auch nur die Wahl zwischen 5 MBit/s DSL, oder Kabel mit bislang bis zu 400 MBit/s (aktuelle Vertrag mit 120 Mbit/s). -
Ich zitiere mal (zur Untermauerung meines Beitrages oben):
Die Verbraucherzentrale NRW verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Unitymedia. Dort heißt es:
„Der Kabelnetzbetreiber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen.“ Er habe „dem Kunden diese Übertragung vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzuzeigen“.
Der Kunde könne dann seinen Vertrag „innerhalb eines Monats für den Zeitpunkt, an dem die Übertragung wirksam wird, kündigen“.
Die Übernahme könnte also zu einer kürzeren Kündigungsfrist als die üblichen zwölf Monate führen.
Die Betonung liegt hier jedoch auf „könnte“. Denn: Laut Verbraucherzentrale ist derzeit noch gar nicht absehbar, ob bei dem Deal tatsächlich ein „Dritter“ im rechtlichen Sinne entstehe – oder ob beispielsweise Unitymedia weiter der Betreiber bleibe, nur eben unter dem Dach von Vodafone.
Klar sei dagegen: „Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Unitymedia-Kunden in jedem Fall zu, wenn sich bei der Übernahme in einem neuen Kundenvertrag wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden ergeben“, so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. Dies könnten beispielsweise „erhebliche Preiserhöhungen“ sein.
https://www.derwesten.de/wirtschaft/vodafone-kauft-unitymedia-was-sie-jetzt-wissen-muessen-id214243751.html?service=amp
-