• URL-Shortener (bitly u.a.) und die DSVGO. Über bitly kann man ja verschiedene Dinge auswerten. Hat jemand zu dem Thema schon was gefunden?

    Ich such mir grad einen Wolf. Muss man bei Nutzung eines der Shortener die User darauf hinweisen? Hier werden ja anonymisiert zwar, Daten erfasst und gesammelt etc. und möglichweise weitergegeben. Zu fast jedem Verstoss gegen die DSVGO findet man was, aber explizit dazu habe ich, ausser möglichem Misbrauch, dazu jetzt noch nichts gefunden. Hat da jemand vielleicht was zum Lesen gefunden?
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    Internet und Renitent sind wahrscheinlich nicht umsonst Akronyme.

    Gruss aus der Gutenbergstadt
    • Ist doch ganz einfach:

      Bau die Links so ein, dass sie erst nach der aktiven Bestätigung einer Checkbox anklickbar sind. Zur Checkbox setzt Du noch einen Hinweistext, der über die Art der Datenerfassung und -verwertung durch bitly aufklärt und auf deren Datenschutzerklärung verlinkt.

      Genau genommen ist aber auch das Quatsch, da Du nach DSGVO nur unbedingt notwendige Daten erheben darfst. Wie willst Du dies rechtfertigen?

      Und die Bemerkung, das Shortener eh eine Unsitte sind, erspare ich mir...
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      Mach! [prism-break.org] Dich! [kuketz-blog.de] Frei! [privacy-handbuch.de] | No [posteo.de] iCloud! [nextcloud.com]
    • Als Firma *willst* Du gar keinen allgemeinen URL Shortner - Beispiel innen

      Ich habe eine kostenlose Netzclubkarte im Notfall-/Ersatzhandy, falls mein Hauptnetz oder Handy mal defekt ist.

      Für die 300 MB Daten muß man WerbeSMS akzeptieren - davon kommt auch 0 (null) bis 1 (eine) pro Monat.

      Vor drei Tagen kam "Sichere Dir 15€ Guthaben usw. usw." hinten dann "... bestellen bit.ly/adv-0518-nc"

      Als neugieriger Mensch gibt man statt "bit.ly/adv-0518-nc" natürlich "bit.ly/adv-0518-nc+" ein (<= hinten dran ist ein "+") und kann so die Kampagne mitverfolgen:


      Und das geht schon die ganze Zeit so, das kann der Marketingabteilung doch nicht recht sein!
      Einen Fortschritt gibt es immerhin, sie haben gelernt, daß sie im eingeloggten Zustand sinnvolle eigene Kürzel verwenden können. Ganz früher hieß es bit.ly/h7zt1q


      Wie kann man zu Telefonica gehören, die Domain o2.de besitzen und dann nicht etwas kürzeres und einblicksicheres selber erstellen?

      Ich würde im geschäftlichen Umfeld immer auf eigene Dienste setzen, die man unter Kontrolle hat.
      Das Einrichten eines Redirects auf dem Server ist kein Hexenwerk.


      Zu Deiner Frage: zumindest im Vorfeld scheint das auch für Datenbewußte kein Thema gewesen zu sein. Denn ich dachte, googlest Du mal danach, also DSGVO "bit.ly" als Suchbegriff eingegeben https://www.google.com/search?q=dsgvo+"bit.ly" und erst gedacht, super so viele Treffer.
      Aber das waren lauter Artikel über die DSGVO die ihrerseits weiterführende Links über den bit.ly Service leiten