• Wie bekommt man Infos über ein Geschäft bzgl. Geschäftsführer einer Firma

    Geht um nicht bezahlte Rechnung.
    Die Firma find ich derzeit nur bei Facebook.
    Da steht aber nix bzgl. Impressum oder Geschäftsführer.
    Auftrag wurde schriftlich erteilt von Person von der nicht klar ist ob es der Geschäftsführer war.
    Anzahlung wurde geleistet.
    Ware wurde geliefert.
    Nun ist Restbeytrag noch offen.

    Geht nicht um mich sondern um Bekannten der Video und Bilder geliefert hat.

    Jochen
          • Adresse gibt es bei Facebook ...

            Kenne es von anderen „Firmen" mit FB Seite, dass die zumindest dort Impressum angeben oder auch www/.....

            Jochen
              • Danke Euch. Auf der Auftragsbestätigung steht ...

                Name und Adresse.
                Die Adresse ist wohl die Firmenadresse.
                Beim Namen ist unklar ob es der Geschäftsführer ist oder jemand der im Lokal arbeitet. Es kann auch sein dass es der zweite Geschäftsführer ist wenn es ihn denn gibt.
                In Ermangelung von Detailinfos über das Lokal hängt mein Bekannter nun in der Luft.

                Jochen
            • Da ich kein Anwalt bin und selbst der dir hier keine rechtswirksame Auskunft geben dürfte …

              … gehe ich anhand deiner bisherigen Aussagen davon aus, das keine rechtsverbindliche Auftragsbestätigung exisitiert.

              Die beinhaltet u.a. die Parameter zum Auftrag (Umfang, Ort und Erfüllungszeiträume, etc.) und zwingend die rechtsverbindlichem Angaben zum Auftraggeber und Auftragnehmer in zumindestens einem Dokument.

              Sofern nicht vorhanden macht es auch keinen Sinn, irgend etwas in Erfahrung zu bringen.

              Außer es gibt das Ansinnen, das Inkasso der Forderung innerhalb der Gastronomie mittels direkter Überzeugungskraft einzutreiben. Dafür ermittelt der geeignete Personenkreis dann gegen Entgelt auch sicherlich gerne die Adresse in Wiesxxxxx.

              In diesem Forum macht es imho keinen Sinn, aufgrund deiner Angaben (lassen wir mal deine sicherlich begründete Empörung beiseite) Nachforschungen anzustellen.

              Wenn Dir damit mehr geholfen wäre: Per Mail teile ich Dir gerne die Firmenanschrift einer unserer Dienstleister mit, die für unseren Verlag nicht erfüllte Forderungen auf rechtlichen Weg versuchen zu realisieren. Aber das setzt erstmal einen rechtsverbindlichen Auftrag voraus. Zudem finanzielle Vorausleistung und damit deine Einschätzung, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
              • Ich bin nicht empört ...

                Das Auftragsformular wurde mit / durch einen Anwalt bereits früher erstellt und beinhaltet Deine Parameter und wird für diverse Aufträge verwendet.
                Auch die ABGs sind aufgeführt. Ist mein derzeitiger Kenntnisstand.
                Die Adresse ist ja auch bekannt.

                Jochen
                  • Danke für dein Feedback ...

                    Ist leider nicht hilfreich in Bezug auf meine Frage in der Eingangsüberschrift.
                    Ab und an hat Kollege solche unseriösen Kunden.
                    Haben ja andere Forenten auch wenn man manche Beiträge verfolgt.

                    Jochen
      • Irgendjemand ist Auftraggeber.

        Sei es nun die Gesellschaft mittels GF, oder die beauftragende Person als Privatperson. Der Auftraggeber kann nicht einfach sagen, ich hätte das nicht beauftragen dürfen, also gilt das nicht ...

        Eventuell wird hier die Privatperson der eigentliche Auftraggeber sein - der Fehler wurde aber wohl dabei gemacht, dass nicht im Vorfeld die Rechtsfrage sorgfältig geklärt wurde und keiner darauf geachtet hat, dass der Auftrag auf Firmennamen auch rechtsgültig ist.
    • Geht es um eine echte Firma oder nur um einen Betrieb?

      Eine echte Firma muss im Handelsregister eingetragen sein, entweder als Personen- oder Kapitalgesellschaft (HR A oder B).
      Wenn es sich um eine echte Firma handelt, kannst du die Infos zum GF etc. im Handelsregister online abrufen.

      Wenn es sich nur um einen Betrieb handelt, der als angebliche "Firma" auftritt, hast du Pech...
    • Erste Frage: Um was für eine "Firma" handelt es sich denn?

      Wenn es ein eingetragener Kaufmann, eine Personengesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) oder Mischform (GmbH & Co KG, KGaA) ist, dann muss die "Firma" im Handelsregister eingetragen sein.

      Handelt es sich nur um eine GbR oder einen nicht eingetragenen Kaufmann hilft dir das Handelsregister (http://www.handelsregister.de) nicht weiter.

      Dann hilft evtl. nur eine Auskunft beim Melderegister. Aber dafür wird dein Bekannter einen Anwalt brauchen.
    • Warum so kompliziert!

      Anwalt anrufen, gerichtliches Mahnverfahren einleiten mit der Info die du hast, das findet dann schon seinen Weg! glaube mir...
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      • Danke. Warum ... und ...

        Wenn keine Nummer dann vermutlich Kleinunternehmen.
        Wenn Steuernummer dann muss der Auftraggeber Umsatzsteuer zahlen.

        Euer Feedback war hilfreich. Kollege wird das zukünftig konsequenter berücksichtigen müssen

        Jochen
        • Das ist Quatsch. Auch ein Kleinunternehmer hat eine Steuernummer.

          Wichtig ist einzig und allein, das klar ist, wer den Auftrag in wessen Namen erteilt hat.
          Als „Geschäftsführer” wird in der Gastronomie in der Regel der Filial- oder Restaurantleiter bezeichnet. Das hat aber nichts mit der Funktion als Geschäftsführer einer GmbH zu tun.
          Übrigens ist ein Auftrag für das Unternehmen auch dann bindend, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die auftraggebende Person dazu befugt war. Wenn Du also in einer Kneipe mit demjenigen sprichst, der offensichtlich den Betrieb managt, ist dein Kunde der Wirt, auch wenn er den Auftrag nicht persönlich erteilt hat. Da man für so etwas dann aber Zeugen braucht, ist ein schriftlicher Auftrag vom „Unternehmer” persönlich immer die bessere Wahl.
          Gruß
          Prodriver