Es gibt ein Urteil aus Dez. 2014 ....

... welches besagt, dass Volumenlizenzen teilweise einzeln weiterverkauft werden können:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71321&pos=6&anz=13

"Hat der Ersterwerber dagegen eine Lizenz erworben, die die Nutzung mehrerer eigenständiger Kopien des Computerprogramms erlaubt (sogenannte Volumen-Lizenz), ist er dazu berechtigt, das Recht zur Nutzung des betreffenden Programms für eine von ihm bestimmte Zahl von Nutzern weiterzuverkau- fen und für die verbleibende Zahl von Nutzern weiter zu nutzen. Bei den einzelnen Lizenzen handelt es sich um jeweils selbständige Nutzungsrechte, die ei- genständig übertragen werden können"


Zu finden auf S 18/19 Pkt 45.

Hier könnte jedoch auch Pkt 44 zutreffen, aus Zeitgründen habe ich nicht die vollen 30 Seiten Wort für Wort gelesen ...

Fakt ist jedenfalls, dass ich seitens rakuten oder deren Händler bisher a) keine Rechnung b) keinen Kaufnachweis/Seriennummer/Product Key und c) nur stumpfsinnige Mails mit falschen Angaben erhalten habe.