»[zeigt] wie weit entfernt die deutsche Rechtssprechung vom digitalen Alltag der Bundesbürger entfernt ist. «
»Diese Aussage soll nicht den Verstoß von WhatsApp gegen das Persönlichkeitsrecht rechtfertigen. Sie soll lediglich unterstreichen, dass die angewandte Methode nicht dem Zeitgeist entspricht und kaum umsetzbar ist.«