Was passiert mit den "Freunden"

Wortlaut des § 303a StGB Abs. 1: "Wer rechtswidrig Daten ... löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

In diesem Fall ist der Strafbestand wohl erfüllt.
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Gruss
Bitsurfer