Das ist Quatsch. Auch ein Kleinunternehmer hat eine Steuernummer.

Wichtig ist einzig und allein, das klar ist, wer den Auftrag in wessen Namen erteilt hat.
Als „Geschäftsführer” wird in der Gastronomie in der Regel der Filial- oder Restaurantleiter bezeichnet. Das hat aber nichts mit der Funktion als Geschäftsführer einer GmbH zu tun.
Übrigens ist ein Auftrag für das Unternehmen auch dann bindend, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die auftraggebende Person dazu befugt war. Wenn Du also in einer Kneipe mit demjenigen sprichst, der offensichtlich den Betrieb managt, ist dein Kunde der Wirt, auch wenn er den Auftrag nicht persönlich erteilt hat. Da man für so etwas dann aber Zeugen braucht, ist ein schriftlicher Auftrag vom „Unternehmer” persönlich immer die bessere Wahl.
Gruß
Prodriver