Irgendjemand ist Auftraggeber.

Sei es nun die Gesellschaft mittels GF, oder die beauftragende Person als Privatperson. Der Auftraggeber kann nicht einfach sagen, ich hätte das nicht beauftragen dürfen, also gilt das nicht ...

Eventuell wird hier die Privatperson der eigentliche Auftraggeber sein - der Fehler wurde aber wohl dabei gemacht, dass nicht im Vorfeld die Rechtsfrage sorgfältig geklärt wurde und keiner darauf geachtet hat, dass der Auftrag auf Firmennamen auch rechtsgültig ist.